Bitte rufen Sie bei Eintritt des Todes oder wenn dieser sich unmittelbar abzeichnet, zuerst einen Arzt an, der den Totenschein ausstellt. Außerhalb der Praxiszeiten steht Ihnen hierfür der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 zur Verfügung.
Die nachfolgenden Unterlagen des Verstorbenen sollten Sie für uns bereithalten. Auf Wunsch können wir Ihnen auch bei der Beantragung helfen:
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in NRW, muss der Verstorbene innerhalb von 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Feierhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht in der Regel auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. |