Ihre Vorteile

Darum Münsterland Bestattungen

Mit unserem Angebot möchten wir die Hinterbliebenen ansprechen, für die eine klare und faire Angebots- und Preisgestaltung im Trauerfall im Vordergrund steht. Aus diesem Grund haben wir für Erd-, Feuer-, Baum- und Seebestattungen besondere Paketangebote entwickelt, aus denen alle Leistungen und Einzelheiten eindeutig hervorgehen.

 

Bestattungs­angebote – fair und transparent

Auf diese Weise können Sie Ihre gewünschte Bestattungsform bequem und komfortabel online auswählen. Jedes Angebot enthält außerdem alternative oder zusätzliche Leistungen und Produkte, die hinzugebucht werden können. Für viele Angehörige stellt die digitale Beauftragung der Bestattung eine große Entlastung dar. Insbesondere dann, wenn es nicht möglich ist, die Planung und Organisation der Beisetzung gemeinsam vor Ort zu besprechen und entsprechend in die Wege zu leiten, bietet Münsterland Bestattungen hier eine interessante Möglichkeit.

 

Nachhaltig – Umweltbewusste Bestattungskultur

Münsterland Bestattungen ist ökologisch. Münsterland Bestattungen ist am Puls der Zeit.
Wir beziehen unsere Särge und Urnen sowie weitere Artikel von regionalen Herstellern und vermeiden lange Transportwege und -zeiten. Auch bei sämtlichen Tätigkeiten innerhalb unseres Bestattungshauses achten wir auf Schonung von Ressourcen und die Vermeidung von umweltbelastenden Handlungen.

  • Ist Münsterland Bestattungen bundesweit tätig?
    Ja, auf Wunsch sind wir auch im gesamten Bundesgebiet im Einsatz. Unsere Preise beziehen sich auf eine Beisetzung im Münsterland. Für die Angehörigen gilt das Recht auf freie Bestatterwahl.
  • Wo wird der/die Verstorbene beerdigt?
    Die Beisetzung findet auf einem Friedhof Ihrer Wahl im Münsterland statt. Für Friedhöfe außerhalb unseres Gebiets berechnen wir einen Preisaufschlag, der sich nach der Entfernung richtet. Selbstverständlich sind unsere Leistungen stets transparent.
  • Wo wird der/die Verstorbene eingeäschert?
    Wir möchten lange Wege und Überführungen vermeiden. In Dülmen gibt es ein Krematorium, mit dem wir von Münsterland Bestattungen seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten: www.fb-duelmen.de
    In diesem Krematorium können die Hinterbliebenen den Moment der Übergabe des Sarges an das Feuer begleiten. Außerdem sind besondere Abschiedszeremonien mit musikalischer Begleitung möglich. Hierfür stehen entsprechende Räume zur Verfügung. Eine Terminabsprache ist unbedingt erforderlich. Sollten Sie sich für ein anderes Krematorium entscheiden, müsste hier im Vorfeld geklärt werden, welche Möglichkeiten es für die Angehörigen gibt.
  • Wie hoch sind die Kosten einer Grabstätte und die Friedhofsgebühren?
    Die Kosten für ein Grab sind in den Städten und Gemeinden unterschiedlich und richten sich nach der jeweiligen Gebührenverordnung. Darüber hinaus gibt es auch preisliche Unterschiede bezüglich der Grabform (Wahl- oder Reihengrab, anonyme Gräber etc.). In der Regel finden Sie die Gebührenordnung Ihres gewünschten Friedhofs im Internet und eine Kontaktadresse. Darüber hinaus muss außerdem der Aufwand für die Grabgestaltung und Grabpflege bedacht werden. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Fragen.
  • Kann der/die Verstorbene in eigener Kleidung beigesetzt werden?
    Ja, grundsätzlich ist es möglich, den bzw. die Verstorbene(n) in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Für viele Angehörige ist das ein tröstliches Ritual.
    Im Rahmen einer Feuerbestattung müssen die Kleidung und Sargbeigaben jedoch aus natürlichen Materialien bestehen, wie etwa Baumwolle, Leinen, Wolle, Seide oder Maisstärke. Auf Kleidungsstücke wie beispielsweise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sollte verzichtet werden, da es bei der Kremation zu einer Schadstoffentwicklung kommen kann.
  • Bestattungs­rechnung: Gibt es Ratenzahlungs­möglichkeiten?
    Möglich sind Barzahlungen oder eine Überweisung nach Erhalt der Rechnung.
    Münsterland Bestattungen kooperiert bezüglich der Abrechnung mit der ADELTA.FINANZ AG. Damit können wir unseren Kunden einen besonderen Service bieten: die Möglichkeit von Ratenzahlungen zu fairen Konditionen.
  • Übernahme Bestattungs­kosten durch das Sozialamt?
    Wenn Sie bestattungspflichtig sind und eine Bedürftigkeit nachweisen können, werden die Kosten übernommen. Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem zuständigen Sozialamt in Verbindung.
  • Wer muss die Beerdigung beauftragen?
    Die Bestattungspflicht obliegt den engen Angehörigen: Sie müssen für eine ordnungsgemäße Beisetzung der oder des Verstorbenen sorgen und dabei die gesetzlichen Vorschriften beachten.
    Zuständig sind der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner, danach die volljährigen Kinder und die Eltern. Die Beerdigungskosten müssen von den Erben beglichen werden, sofern es keine Verfügungen hierzu gibt. Dabei gilt die gesetzliche Erbfolge laut BGB.
  • Wer bestimmt das Bestattungs­unternehmen?
    Sofern zu Lebzeiten keine Vereinbarung mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei einem Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Tritt der Sterbefall im Hospiz oder Krankenhaus ein, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den/die Verstorbene zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen − völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.